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AGB'S MATAK STUDIOS, FOTOGRAFIE & FILM OG

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge, Lieferungen und Leistungen von Markus + Karin Gmeiner – Fotografie & Film, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.

Sie gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB) sowie gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, durch Annahme eines Angebots oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung zustande.

Grundlage des Auftrags sind das jeweilige Angebot, die vereinbarte Leistungsbeschreibung und diese AGB. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen einer schriftlichen oder elektronischen Vereinbarung.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst der Auftrag ausschließlich die im Angebot beschriebenen Leistungen. Zusätzliche Aufnahmen, weitere Motive, zusätzliche Bearbeitungen, weitere Nutzungsrechte oder sonstige Zusatzleistungen sind nicht automatisch enthalten und können gesondert verrechnet werden.

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach eigenem künstlerischem und fachlichem Ermessen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Fotografie und Filmgestaltung kreative Leistungen sind und daher subjektiven gestalterischen Entscheidungen unterliegen.

4. Produktionszeiten, Mehrstunden und Zusatzleistungen

Der vereinbarte Preis basiert auf dem im Angebot beschriebenen Leistungsumfang sowie auf dem für die Kalkulation zugrunde gelegten Produktions- und Zeitaufwand.

Sofern sich während der Durchführung des Auftrags ein zusätzlicher Aufwand ergibt, der über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht, kann dieser gesondert verrechnet werden, sofern die zusätzlichen Leistungen vom Auftraggeber beauftragt oder freigegeben wurden.

Wurde kein gesonderter Stundensatz vereinbart, wird ein angemessener Stundensatz auf Grundlage des für das jeweilige Paket kalkulierten Honorars und des zugrunde gelegten Zeitaufwands ermittelt. Dabei wird das vereinbarte Paket nicht automatisch in einen Stundenvertrag umgewandelt.

Zusätzlicher Zeitaufwand allein begründet keinen automatischen Anspruch auf Mehrvergütung. Maßgeblich ist, ob zusätzliche Leistungen beauftragt wurden oder sich der Leistungsumfang einvernehmlich geändert hat.

Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber nach Möglichkeit vorab, wenn absehbar ist, dass zusätzliche Leistungen oder ein zusätzlicher Aufwand erforderlich werden.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Produkte, Personen, Räumlichkeiten, Genehmigungen und sonstigen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können zu Terminverschiebungen und zusätzlichen Kosten führen, sofern diese vorab abgestimmt wurden.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, erforderliche Zustimmungen und Rechte Dritter einzuholen, soweit diese nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen wurden.

6. Bildauswahl, Rohmaterial und Datenlieferung

Die Auswahl der gelieferten Bilder und Filmsequenzen erfolgt durch den Auftragnehmer, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher entstandener Aufnahmen, nicht ausgewählter Bilder, Rohdaten, RAW-Dateien, unbearbeiteter Filmaufnahmen oder Projektdateien besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Lieferung erfolgt in dem im Angebot festgelegten Umfang und Format. Eine darüber hinausgehende Aufbereitung, Konvertierung oder Bereitstellung zusätzlicher Daten kann gesondert verrechnet werden.

7. Korrekturen und Freigaben

Korrekturen und Änderungswünsche sind nur im vereinbarten Umfang enthalten.

Weitere Korrekturschleifen, nachträgliche Änderungswünsche oder Änderungen bereits freigegebener Arbeiten können gesondert verrechnet werden.

Der Auftraggeber hat gelieferte Entwürfe, Bilder und Filme innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und allfällige Änderungswünsche gesammelt mitzuteilen. Verzögerungen bei Rückmeldungen können vereinbarte Liefertermine verschieben.

Nach ausdrücklicher Freigabe durch den Auftraggeber gelten die betreffenden Arbeiten als abgenommen, vorbehaltlich gesetzlicher Gewährleistungsrechte.

8. Honorar und Zahlung

Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzlichen Bestimmungen über Betreibungs- und Mahnkosten. Gegenüber Unternehmern gelten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen des Unternehmensgesetzbuches.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei umfangreichen Aufträgen angemessene Anzahlungen oder Teilzahlungen zu vereinbaren.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die eingeräumten Nutzungsrechte im gesetzlich zulässigen Umfang ausgesetzt.

9. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Fotografien, Filme, Grafiken und sonstigen kreativen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.

Der Auftragnehmer bleibt Urheber der erstellten Werke. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber jene Nutzungsrechte, die im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich festgelegt wurden.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden die Nutzungsrechte für den im Angebot genannten Zweck, Umfang, Zeitraum und die vereinbarten Medien eingeräumt. Eine darüber hinausgehende Nutzung, Weitergabe an Dritte, Unterlizenzierung oder Nutzung für andere Zwecke bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers und kann gesondert vergütet werden.

Eine Übertragung sämtlicher Urheberrechte findet nicht statt.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die vereinbarten Nutzungsrechte einzuhalten und gegebenenfalls erforderliche Rechte für eine weitergehende Nutzung zu erwerben.

10. Bearbeitung und Veränderung der Werke

Die vom Auftragnehmer gelieferten Werke dürfen ohne vorherige Zustimmung nicht wesentlich verändert, verfremdet, neu bearbeitet oder in einem anderen gestalterischen Zusammenhang verwendet werden, sofern dadurch berechtigte Urheberinteressen beeinträchtigt werden oder die vereinbarte Nutzung überschritten wird.

Insbesondere dürfen Fotografien nicht ohne Zustimmung mit Filtern, Retuschen, Farbveränderungen, Bildmontagen oder anderen wesentlichen Eingriffen verändert werden.

Technisch notwendige Anpassungen für die vereinbarte Verwendung, etwa Größenänderungen oder übliche Formatkonvertierungen, sind zulässig, sofern dadurch der Charakter des Werks nicht wesentlich verändert wird.

11. Rechte Dritter und Freigaben

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Marken, Logos, Texte, Produkte und sonstigen Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Auftraggeber auch dafür verantwortlich, erforderliche Einwilligungen abgebildeter Personen sowie gegebenenfalls notwendige Eigentümer-, Haus-, Marken- oder sonstige Freigaben für den vorgesehenen Verwendungszweck einzuholen.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für fehlende Rechte oder Einwilligungen, deren Beschaffung dem Auftraggeber obliegt.

12. Terminverschiebung, Absage und höhere Gewalt

Vereinbarte Termine sind verbindlich, sofern sie ausdrücklich als solche bestätigt wurden.

Bei einer Verschiebung oder Absage durch den Auftraggeber sind bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten zu ersetzen.

Für bereits reservierte Produktionszeiten können bei kurzfristigen Absagen oder Verschiebungen gesonderte Kosten vereinbart werden. Allfällige Stornierungsbedingungen werden im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt.

Kann ein Auftrag aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, technischer Störungen oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden, informieren sich die Vertragsparteien gegenseitig und bemühen sich um eine einvernehmliche Lösung. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

13. Haftung und Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Personenschäden und nicht für Fälle, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, Dritte oder Umstände außerhalb seines Einflussbereichs verursacht werden, soweit gesetzlich zulässig.

Für die dauerhafte Speicherung, Archivierung oder Wiederherstellung von Bild- und Filmdaten haftet der Auftragnehmer nur im vereinbarten Umfang und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

14. Archivierung und Datensicherung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Personenschäden und nicht für Fälle, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, Dritte oder Umstände außerhalb seines Einflussbereichs verursacht werden, soweit gesetzlich zulässig.

Für die dauerhafte Speicherung, Archivierung oder Wiederherstellung von Bild- und Filmdaten haftet der Auftragnehmer nur im vereinbarten Umfang und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

15. Referenznutzung und Eigenwerbung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen eines Auftrags entstandenen Werke nach deren erstmaliger Veröffentlichung durch den Auftraggeber für die eigene Präsentation und Eigenwerbung zu verwenden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde und keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

Die Nutzung kann insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, in Portfolios, Präsentationen, Ausstellungen und bei Wettbewerben erfolgen.

Vertrauliche, noch nicht veröffentlichte oder ausdrücklich von der Referenznutzung ausgenommene Inhalte werden nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers veröffentlicht.

Der Auftragnehmer berücksichtigt dabei vereinbarte Geheimhaltungs- und Datenschutzpflichten sowie erforderliche Rechte und Einwilligungen abgebildeter Personen und sonstiger Rechteinhaber.

16. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).

Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden in der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers bereitgestellt.

17. Besondere Bestimmungen für Verbraucher

Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gelten ergänzend die zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen.

Bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, können Verbrauchern gesetzliche Rücktrittsrechte nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zustehen.

Besteht ein gesetzliches Rücktrittsrecht, wird der Verbraucher über die geltenden Voraussetzungen, Fristen und Ausnahmen gesondert informiert.

Wünscht der Verbraucher, dass der Auftragnehmer vor Ablauf einer allfälligen Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnt, sind die dafür gesetzlich erforderlichen Erklärungen und Bestätigungen gesondert einzuholen.

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Personenschäden und nicht für Fälle, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, Dritte oder Umstände außerhalb seines Einflussbereichs verursacht werden, soweit gesetzlich zulässig.

Für die dauerhafte Speicherung, Archivierung oder Wiederherstellung von Bild- und Filmdaten haftet der Auftragnehmer nur im vereinbarten Umfang und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Personenschäden und nicht für Fälle, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, Dritte oder Umstände außerhalb seines Einflussbereichs verursacht werden, soweit gesetzlich zulässig.

Für die dauerhafte Speicherung, Archivierung oder Wiederherstellung von Bild- und Filmdaten haftet der Auftragnehmer nur im vereinbarten Umfang und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit diese Rechtswahl zulässig ist.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers zuständig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.

markus + karin gmeiner

Matak Studios, Fotografie & Film OG
Am Ruggbach 9
6911 Lochau
Österreich

hi@markuskaringmeiner.com
+43660 2549592

UID-Nummer: ATU72517868
Firmenbuchnummer: 476810t

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